Skip to content

Datenschutzordnung (DSO-BUND) des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts

Diese Ordnung tritt am 24. Mai 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Datenschutzordnung des Bundes vom 1. Januar 2010, zuletzt geändert am 6. Mai 2016, außer Kraft.
Diese Ordnung wurde geändert mit Beschluss des Bundesrates am 31.05.2019 und am 6. November 2021.

Inhalt

Präambel

ERSTER ABSCHNITT: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1 Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich 
§ 2 Verantwortlichkeit für die Durchführung des Datenschutzes 
§ 3 Begriffsbestimmungen 
§ 4 Seelsorgegeheimnis und Amtsverschwiegenheit 
§ 5 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung 
§ 6 Bedingungen für die Einwilligung 
§ 7 Datenübermittlung an Stellen des Bundes, öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften und öffentliche Stellen.
§ 8 Verarbeitung besonderer Daten

ZWEITER ABSCHNITT: RECHTE DER BETROFFENEN PERSON

§ 9 Transparente Information, Kommunikation
§ 10 Informationspflichten bei Datenerhebung 
§ 11 Auskunftsrecht der betroffenen Person 
§ 12 Recht auf Berichtigung 
§ 13 Recht auf Löschung.
§ 14 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung 
§ 15 Informationspflicht bei Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung 
§ 16 Widerspruchsrecht

DRITTER ABSCHNITT: PFLICHTEN DER VERANTWORTLICHEN STELLEN UND DER AUFTRAGSVERARBEITER

§ 17 Datengeheimnis und Verschwiegenheit.
§ 18 Technische und organisatorische Maßnahmen 
§ 19 Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag 
§ 20 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 
§ 21 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an den Datenschutzrat 16
§ 22 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person 
§ 23 Datenschutz-Folgenabschätzung 
§ 23a Pflichten bei gemeinsamer Verantwortung

VIERTER ABSCHNITT: AUFSICHTSGREMIUM UND BEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ

§ 24 Bestellung und Stellung des Bundesbeauftragten für Datenschutz 
§ 25 Aufgaben und Befugnisse des Beauftragten des Bundes für den Datenschutz 
§ 26 Dezentrale Beauftragte für den Datenschutz 
§ 27 Aufsichtsgremium 
§ 28 Geldbußen 
§ 29 Recht auf Beschwerde 
§ 30 Schadensersatz durch verantwortliche Stelle

FÜNFTER ABSCHNITT: VORSCHRIFTEN FÜR BESONDERE VERARBEITUNGS-SITUATIONEN

§ 31 Verarbeitung personenbezogener Daten bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen 
§ 32 Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke 
§ 33 Verarbeitung personenbezogener Daten für journalistische Zwecke 
§ 34 Veranstaltungen von Stellen des Bundes 
§ 35 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume

SECHSTER ABSCHNITT: DATENSCHUTZ IN RECHTLICH SELBSTÄNDIGEN EINRICHTUNGEN

§ 36 Geltung der Datenschutzordnung für selbständige Einrichtungen

SIEBENTER ABSCHNITT: SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 37 Ergänzende Bestimmungen 
§ 38 Übergangsregelungen 
§ 39 Gleichstellung 
§ 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 

DATENSCHUTZORDNUNG (DSO-BUND)

des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K. d. ö. R.

Präambel

Diese Ordnung wird erlassen in Ausübung des gemäß Artikel 140 Grundgesetz garantierten Rechts des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden K. d. ö. R. (im Folgenden auch: Bund), seine Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Dieses Recht ist europarechtlich geachtet und festgeschrieben in Artikel 91 der Verordnung EU 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). In Wahrnehmung dieses Rechts regelt diese Ordnung die Datenverarbeitung im Bund.

Text content